Kranführer, Flurförderzeugführer, Hebebühnenführer, Teleskopmaschinenfahrer
Ausbildung – Schulung – Unterweisung
Ausbildung in Ihrem Betrieb an Ihren Maschinen zu Ihrem Wunschtermin
Ausbildung als Inhouse-Veranstaltung
Praxisbezogene Ausbildung entsprechend Ihrer betrieblichen Anforderungen
Individuelle Termine nach Ihren Wünschen
Unsere Erfahrungen & Qualifikationen
Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen durch qualifizierte Ausbildung
Durch die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ist festgelegt, dass Bediener von Kranen, Flurförderzeugen, wie z. B. Gabelstapler oder Seitenstapler und Hubarbeitsbühnen im Führen des Arbeitsmittels ausgebildet und unterwiesen sein müssen. Die zukünftigen Bediener müssen weiterhin körperlich und geistig fit sein und das 18. Lebensjahr vollendetet haben.
Die Verantwortung für die sachgemäße Umsetzung dieser Vorschrift liegt beim Unternehmen
Der Nachweis der Befähigung gilt als erbracht, wenn die zukünftigen Bediener an einer Schulung teilgenommen haben und die anschließende theoretische und praktische Prüfung mit Erfolg ablegen. Die Befähigung wir durch die Ausstellung eines entsprechenden Fahrausweises für Krane, Flurförderzeuge oder Hubarbeitsbühnen (allgemein auch Kranschein oder Staplerschein genannt) dokumentiert.
Für die erfolgreiche Umsetzung dieser Anforderungen bieten wir Ihnen unsere kompetente Unterstützung bei der Ausbildung, Schulung und Unterweisung Ihrer Kranführer, Flurförderzeugführer und Hebebühnenführer an. Die Ausbildung erfolgt auf Basis folgender Vorschriften:
- Ausbildung, Schulung und Unterweisung von Kranführern für Krane aller Bauarten nach DGUV G309-003
- Ausbildung, Schulung und Unterweisung von Flurförderzeugführern für Flurförderzeuge aller Bauarten nach DGUV G308-001
- Ausbildung, Schulung und Unterweisung von Führern von Hubarbeitsbühnen- und anderen Hebebühnen aller Bauarten nach DGUV G308-008
- Ausbildung, Schulung und Unterweisung von Teleskopmaschinenfahrern aller Bauarten nach DGUV G308-009
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin
Sollte ich mal nicht sofort erreichbar sein, melde ich mich kurzfristig bei Ihnen zurück, Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.
Ihr Michael Gratz